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   OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2018 - 1 MB 23/17   

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https://dejure.org/2018,7432
OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2018 - 1 MB 23/17 (https://dejure.org/2018,7432)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.01.2018 - 1 MB 23/17 (https://dejure.org/2018,7432)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Januar 2018 - 1 MB 23/17 (https://dejure.org/2018,7432)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 34 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB
    Größe eines genehmigten Bauvorhabens als Gebietsunverträglichkeitskriterium im unbeplanten Innenbereich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Anordnung einer aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen gegen die Erteilung einer Baugenehmigung von zweigeschossigen Wohnhäusern aus nachbarschutzrechtlichen Gründen; Anforderungen an die Geltendmachung einer Verletzung des Gebietserhaltungs- o. ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Anordnung einer aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen gegen die Erteilung einer Baugenehmigung von zweigeschossigen Wohnhäusern aus nachbarschutzrechtlichen Gründen; Anforderungen an die Geltendmachung einer Verletzung des Gebietserhaltungs- o. ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwei Wohnhäuser mit je acht Wohnungen sind im unbeplanten Innenbereich zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorhaben in (faktischem) Wohngebiet allgemein zulässig: Kein Gebietserhaltungsanspruch! (IBR 2018, 471)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.09.2017 - 1 MB 15/17

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die die Baugenehmigungsbehörde

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2018 - 1 MB 23/17
    Ob die beiden genehmigten Mehrfamilienhäuser in jenem Bereich einen eher singulären Charakter aufweisen, ist daher unerheblich (vgl. Schl.-H. OVG, Beschluss vom 18.09.2017 - 1 MB 15/17 -, juris [Rn. 15 f.]).

    Eine Gebietsprägung lässt sich allenfalls aus der zulässigen Art der baulichen Nutzung im Sinne der Baunutzungsverordnung ableiten (vgl. jüngst Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 18.09.2017 - 1 MB 15/17 -, a.a.O., [Rn. 25 f.] m.w.N.); die von den Antragstellern für jenen Anspruch bemühten Parameter betreffen demgegenüber das Maß der baulichen Nutzung (Geschossigkeit, Geschossfläche) bzw. die überbaubare Grundstücksfläche oder in einem benachbarten Plangebiet festgesetzte Gestaltungsvorgaben, mithin ausschließlich Kriterien, die allein in einem - hier unstreitig nicht vorliegenden - überplanten Gebiet und dort auch nur bei entsprechendem ausdrücklichen Planungswillen der Gemeinde drittschützende Wirkung vermitteln können.

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.07.2011 - 1 LA 31/11

    Verletzung von Nachbarrechten durch Einsichtsmöglichkeiten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2018 - 1 MB 23/17
    Es gibt keinen Rechtsanspruch des Nachbarn, dass Räume, Fenster, Terrassen, Balkone oder Dachgauben auf dem benachbarten Grundstück so angeordnet werden, dass sein Grundstück nicht oder nur eingeschränkt eingesehen werden kann (Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 14.07.2011 - 1 LA 31/11 -, juris [Rn. 2]).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2018 - 1 MB 23/17
    Das Verwaltungsgericht hat eine solche Störung mit zutreffendem Verweis auf den Abstand zwischen dem Bauvorhaben und der Grundstücksgrenze der Antragsteller verneint, weil die Einhaltung der landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften regelmäßig dazu führt, dass aus tatsächlichen Gründen das Rücksichtnahmegebot nicht verletzt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 -, juris [Rn. 3]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - 10 B 1040/16

    Gebietswahrungsanspruch bei Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2018 - 1 MB 23/17
    Das nachbarliche Austauschverhältnis, aus dem der Gebietserhaltungs- bzw. Gebietsbewahrungsanspruch abgeleitet ist, erfasst im unbeplanten Gebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB nur die Art der baulichen Nutzung, nicht dagegen die zulässige Zahl der Wohnungen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 27.10.2016 - 10 B 1040/16 -, juris [Rn. 6] m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Nichtvorliegens eines

    bb) Soweit der Kläger der Ansicht ist, dass sich das genehmigte Vorhaben der Beigeladenen nicht hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung gem. § 34 Abs. 1 BauGB einfüge, ist dies - unabhängig davon, wie weit die prägende Umgebung im vorliegenden Fall reicht und ob der Vortrag diesbezüglich stimmig ist - nachbarschutzrechtlich irrelevant, weil ein (behaupteter) diesbezüglicher objektiv-rechtlicher Verstoß vom Gebietserhaltungsanspruch aus § 34 Abs. 2 BauGB i.V. mit §§ 2 - 14 BauNVO von vornherein nicht umfasst ist (OVG NRW, B.v. 27.10.2016 - 10 B 1040/16 - juris Rn. 6 ff.; OVG Schleswig-Holst., B.v. 15.1.2013 - 1 MB 46/12 = juris Rn. 5; B.v. 8.1.2018 - 1 MB 23/17 - Rn. 6; VG Schleswig, B.v. 25.7.2019 - 2 B 33/19 - juris Rn. 8) und weil § 34 BauGB hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung grundsätzlich keinen Drittschutz vermittelt, sondern es für die Verletzung von nachbarlichen Rechten des Klägers dann grundsätzlich - vorbehaltlich der weiteren Erwägungen im Folgenden unter cc) - allein darauf ankommt, ob das Vorhaben die mit dem Gebot des Einfügens (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) geforderte Rücksichtnahme wahrt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 2.2.2019 - 9 CS 18.2305 - juris Rn. 14 m.w.N.; B.v. 4.7.2016 - 15 ZB 14.891 - juris Rn. 8 m.w.N.; OVG NRW, B.v. 27.10.2016 a.a.O.; VGH BW, B.v. 20.03.2012 - 3 S 223/12 - BauR 2012, 1147 = juris Rn. 6 m.w.N.).

    Von anderer Seite wird demgegenüber die rechtliche Existenz eines eigenständigen bauplanungsrechtlichen "Gebietsprägungserhaltungsanspruchs" angezweifelt und die vom Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2002 entwickelten Grundsätze als Maßgaben für die Anwendung des (nachbarschützenden) Rücksichtnahmegebots - etwa im Anwendungsbereich von § 31 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB (vgl. z.B. VG Ansbach v. 4.5.2015 - AN 9 S 15.00693 - juris Rn. 98) - verstanden (vgl. OVG Schleswig-Holst., B.v. 08.1.2018 - 1 MB 23/17 - juris Rn. 6 f.; Hofmann, BauR 2010, 1859 ff.; ebenso zweifelnd, i.E. offenlassend BayVGH, B.v. 9.10.2012 - 2 ZB 11.2653 - juris Rn. 7 ff.; B.v. 3.2.2014 - 9 CS 13.1916 - juris Rn. 13; B.v. 8.1.2019 - 9 CS 17.2482 - BayVBl 2019, 349 - juris Rn. 16).

    Vorhaben, die - wie die beiden geplanten Gebäude der Beigeladenen - in einem (faktischen) Wohngebiet allgemein und geradezu typischerweise zulässig sind, wahren vielmehr die Zweckbestimmung des Baugebiets und können deshalb grundsätzlich nicht an einem "Gebietsprägungserhaltungsanspruch" scheitern (vgl. OVG Schleswig-Holst., B.v. 8.1.2018 - 1 MB 23/17 - Rn. 6 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18

    Stopp der Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle

    Soweit der Beigeladene geltend macht, die Vergrößerung der Fläche einer Arztpraxis in einem Gebäude betreffe nur das Maß der baulichen Nutzung und könne daher nicht am Gebietserhaltungsanspruch scheitern, der sich nur auf die Art der Nutzung beziehe (vgl. OVG SH, Beschl. v. 08.01.2018 - 1 MB 23/17 -, juris Rdnr. 6), kann dies aus den vorstehend genannten Gründen nicht überzeugen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.04.2018 - 1 MB 2/18

    Nachbarrechtsschutz wegen Überschreitung des Nutzungsmaßes im unbeplanten

    Darauf hat auch das Verwaltungsgericht zutreffend abgestellt, indem es eine "erdrückende" Wirkung des Bauvorhabens der Beigeladenen geprüft und diese - überzeugend - verneint hat (S. 5-6 des erstinstanzl. Beschl.-Abdr.; vgl. dazu auch Beschl. des Senats vom 08.01.2018, 1 MB 23/17, Juris [Rn. 8]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2020 - 1 MR 2/20

    Baurechtliche Nachbarklage in bebautem innerstädtischen Wohngebiet

    Nach der Rechtsprechung des Senats gibt es einen von den Antragstellern mit ihrem Vorbringen wohl geltend gemachten "Anspruch auf Erhaltung der Gebietsprägung" nicht (Beschluss vom 08.01.2018 - 1 MB 23/17 -, juris [Rn. 6]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2023 - 1 MB 16/23

    Nachbarwiderspruch gegen die Baugenehmigung einer Flüchtlingsunterkunft in einem

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gibt es keinen "Anspruch auf Erhaltung der Gebietsprägung" (Senatsbeschlüsse vom 31.03.2020 - 1 MR 2/20 -, juris, Rn. 24; vom 08.01.2018 - 1 MB 23/17 -, juris, Rn. 6; und vom 18.09.2017 - 1 MB 15/17 -, juris, Rn. 24 ff. m.w.N.).

    Zwar ist, wie mit der Beschwerde der Sache nach geltend gemacht, denkbar, dass das in § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO genannte Kriterium "Umfang" aufgrund der Dimensionierung einer baulichen Anlage zu einem Umschlagen von "Quantität in Qualität" führen kann; doch ist dies nicht unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung im nachbarschaftlichen Verhältnis feststellbar (so schon Senatsbeschluss vom 08.01.2018 - 1 MB 23/17 -, juris, Rn. 7).

  • VGH Hessen, 24.03.2020 - 4 B 2146/19

    Nachbarrechtlicher Eilantrag: Rechtsschutzbedürfnis ist unabhängig vom

    Zwar ist denkbar, dass das in § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO genannte Kriterium "Umfang" aufgrund der Dimensionierung einer baulichen Anlage zu einem Umschlagen von "Quantität in Qualität" führen kann; doch ist dies nicht unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung im nachbarschaftlichen Verhältnis feststellbar (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 8. Januar 2018 - 1 MB 23/17 -, juris Rdnr. 7).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.07.2018 - 1 MB 21/17

    Nachbarbeschwerde gegen Wohnkomplex nebst Tiefgarage; Gefahr des

    Weder die Größe des Bauvorhabens der Beigeladenen noch der Umstand, dass darin nicht nur eine Wohneinheit, sondern mehrere Wohnungen errichtet werden, begründen einen Widerspruch zur Zweckbestimmung des Baugebiets oder - gar - einen "städtebaulichen Missgriff" (vgl. Beschl. des Senats v. 08.01.2018, 1 MB 23/17, Juris [Rn.6] sowie Drews, in: jurisPR-ÖffBauR 5/2018, Anm. 4 [zu C.]).

    Es kann keine Rede davon sein, dass das genehmigte Vorhaben der Beigeladenen derart "massiv" wirkt, dass ein Gefühl des "Eingemauertseins" entstehen kann oder das Wohngrundstück des Antragstellers nur noch als eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (Beschluss des Senates vom 08.01.2018, 1 MB 23/17, Juris [Rn. 8] und Beschluss vom 15.01.2014, 1 MB 31/13, NordÖR 2014, 523, 525).

  • VG Schleswig, 08.07.2019 - 2 B 27/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nachbarbaugenehmigung

    (OVG Schleswig, Beschl. vom 15.01.2013 - 1 MB 46/12 -, Beschluss vom 08.01.2018 - 1 MB 23/17 -).

    Einen darüber hinausgehenden Gebietsprägungserhaltungsanspruch des Inhalts, dass dieser unabhängig von der Art der Nutzung des geplanten Bauvorhabens einen Abwehranspruch vermittelt, weil das Vorhaben einem für das Baugebiet charakteristischen harmonischen Erscheinungsbild, etwa im Sinne einer vorrangigen Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern mit geringer Grundflächenzahl, nicht entspricht, erkennt die Kammer in ständiger Rechtsprechung nicht an (z. B. Beschl. v. 17.12.2012 - 2 B 88/12 - v. 29.01.2014 - 2 B 6/14 - v. 24.02.2014 - 2 B 12/14 - v. 04.07.2017 - 2 B 25/17; so auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.5.2014, - 1 ME 47/14 - OVG Schleswig, Beschl. v. 21.07.2015 - 1 MB 16/15 - Beschluss vom 08.01.2018 - 1 MB 23/17 -).

  • VG Ansbach, 14.01.2022 - AN 3 S 21.02157

    Erfolgloser Eilantrag in baurechtlichen Nachbarstreit gegen Baugenehmigung für

    Von anderer Seite wird demgegenüber die rechtliche Existenz eines eigenständigen bauplanungsrechtlichen "Gebietsprägungserhaltungsanspruchs" angezweifelt und die vom Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2002 entwickelten Grundsätze als Maßgaben für die Anwendung des (nachbarschützenden) Rücksichtnahmegebots - etwa im Anwendungsbereich von § 31 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB (vgl. z.B. VG Ansbach B.v. 4.5.2015 - AN 9 S 15.00693 - juris Rn. 98) - verstanden (vgl. OVG Schleswig-Holst., B.v. 08.1.2018 - 1 MB 23/17 - juris Rn. 6 f.; Hofmann, BauR 2010, 1859 ff.; ebenso zweifelnd, i.E. offenlassend BayVGH, B.v. 9.10.2012 - 2 ZB 11.2653 - juris Rn. 7 ff.; B.v. 3.2.2014 - 9 CS 13.1916 - juris Rn. 13; B.v. 8.1.2019 - 9 CS 17.2482 - BayVBl 2019, 349 - juris Rn. 16).
  • VG Schleswig, 17.02.2021 - 8 B 1/21

    Baugenehmigung

    Eine Gebietsprägung lässt sich allenfalls aus der zulässigen Art der baulichen Nutzung im Sinne der Baunutzungsverordnung ableiten (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 08.01.2018, Az. 1 MB 23/17).

    Der Antragsgegner trägt zu Recht vor, dass etwaige Lagevorteile, die durch eine intensivere Grundstücksausnutzung eingebüßt werden und einen Verlust von Ruhezonen oder Einsichtnahme in das Grundstück bedeuten, nicht durch das Rücksichtnahmegebot geschützt sind (OVG Schleswig, Beschluss vom 08.01.2018, 1 MB 23/17, juris, Rdnr. 8).

  • VG Schleswig, 26.02.2021 - 8 B 2/21

    Baugenehmigung

  • VG Düsseldorf, 29.04.2021 - 28 K 2728/19

    Wannsee-Entscheidung, Gebietscharakter, Anlage für soziale Zwecke, Gebot der

  • VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 41/22

    Bauvorbescheid (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • VG Ansbach, 26.09.2022 - AN 9 K 22.00770

    Nachbarklage, Gebietserhaltungsanspruch, Gebietsprägungsanspruch, Gebot der

  • VG Ansbach, 11.05.2022 - AN 3 K 21.00664

    Nachbarklagen gegen Vorbescheid und Baugenehmigung zur Erweiterung eines

  • VG Hannover, 18.11.2019 - 4 A 4215/18

    Faktisches Dorfgebiet; Gebietserhaltungsanspruch;

  • VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 34/22

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • VG Schleswig, 03.08.2021 - 8 B 29/21

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen eine

  • VG Schleswig, 25.07.2019 - 2 B 33/19

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung; Verstoß gegen das

  • VG Schleswig, 10.07.2023 - 8 B 22/23

    Nachbarwiderspruch gegen die Baugenehmigung einer Flüchtlingsunterkunft in einem

  • VG Würzburg, 27.06.2023 - W 4 K 22.1417

    Nachbarklage, Gebietserhaltungsanspruch, Gebietsprägungserhaltungsanspruch, Gebot

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